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   FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 13 K 2633/03   

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https://dejure.org/2008,40254
FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 13 K 2633/03 (https://dejure.org/2008,40254)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2008 - 13 K 2633/03 (https://dejure.org/2008,40254)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 13 K 2633/03 (https://dejure.org/2008,40254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von für das Jahr der Trennung geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen bei getrennter Veranlagung der Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anrechnung von für das Jahr der Trennung geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen bei getrennter Veranlagung der Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.09.2008 - VII R 18/08

    Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zusammen veranlagter Eheleute wird auch bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 13 K 2633/03
    Nach ständiger, zuletzt mit Urteil vom 30. September 2008 - VII R 18/08 - (BFH/NV 2008, 2075) erneut bekräftigter Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, ist im Allgemeinen anzunehmen, dass derjenige Ehegatte, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt, mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des anderen, mit ihm zusammen veranlagten Ehepartners begleichen will, sofern dieser Annahme nicht ausdrückliche Absichtsbekundungen entgegenstehen.

    Das Finanzamt ist im Zeitpunkt der Vorauszahlung weder dazu in der Lage noch dazu verpflichtet, Vermutungen über eine bestimmte wirtschaftliche Interessenlage auf Seiten der steuerpflichtigen Eheleute für den Fall anzustellen, dass die Vorauszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt die festgesetzte Steuer übersteigen und damit zu einem Erstattungsanspruch führen (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 2008 VII R 18/08, a.aO.).

  • BFH, 15.11.2005 - VII R 16/05

    Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 13 K 2633/03
    In diesen Fällen sind bei einer Überzahlung beide Ehegatten erstattungsberechtigt; der Erstattungsbetrag ist zwischen ihnen hälftig aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2005 - VII R 16/05 -, BStBl II 2006, 453 ).

    Dieser Hinweis auf eine bestehende bestimmte Tilgungsabsicht sei den Eheleuten nach zutreffender Ansicht des BFH eher zuzumuten, als es dem Finanzamt zuzumuten wäre, einen mutmaßlichen Tilgungswillen des kommentarlos auf die gemeinsame Steuerschuld zahlenden Ehegatten zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2005 VII R 16/05, a.a.O.).

  • BFH, 24.02.2005 - IV R 23/03

    Sonderbetriebsvermögen bei mittelbarer Nutzungsüberlassung und unterschiedlicher

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 13 K 2633/03
    Eine - auch nur teilweise - Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen entspräche nicht der Billigkeit, da diese den unterliegenden Beteiligten und nicht den obsiegenden unterstützt hat (vgl. BFH-Urteile vom 24. Februar 2005 IV R 23/03, BStBl II 2005, 578 ; vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BStBl II 1985, 368 ).
  • BFH, 18.02.1997 - VII R 117/95

    Aufteilung des Erstattungsbetrages nach Köpfen - Zusammen zur Einkommensteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 13 K 2633/03
    Dies gilt auch, wenn die Streitigkeit um die Frage geht, wer Berechtigter eines vermeintlichen Erstattungsanspruchs - hier bezüglich der Berücksichtigung von Einkommensteuervorauszahlungen gemäß § 37 Abs. 2 AO - ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 - VII R 117/95 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1997, 482).
  • BFH, 04.11.2003 - VII B 382/02

    Anrechnung von Leistungen des Ehegatten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 13 K 2633/03
    Die Annahme, dass sich die Tilgungsabsicht auf die Steuerschuld beider Eheleute bezieht, beruht nach zutreffender Auffassung des BFH auf der bei nicht getrennt lebenden Eheleuten im Allgemeinen bestehenden engen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, die erwarten lässt, dass ein Ehegatte mit den von ihm auf eine Gesamtschuld der Eheleute geleisteten Zahlungen ungeachtet des rechtlichen und tatsächlichen Grundes des Entstehens der Zahlungsverpflichtung nicht nur seine eigene Schuld tilgen will (vgl. BFH-Beschluss vom 4. November 2003 - VII B 382/02 -, BFH/NV 2004, 314 , m.w.N.).
  • BFH, 23.01.1985 - II R 2/83

    Revision - Kostentragung - Beigeladener

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 13 K 2633/03
    Eine - auch nur teilweise - Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen entspräche nicht der Billigkeit, da diese den unterliegenden Beteiligten und nicht den obsiegenden unterstützt hat (vgl. BFH-Urteile vom 24. Februar 2005 IV R 23/03, BStBl II 2005, 578 ; vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BStBl II 1985, 368 ).
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